Ausbildung

Durch das Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) sieht die EU für das Fahrpersonal im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eine Grundqualifizierung und Weiterbildung vor, wenn dies mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtmasse geschieht.
Kraftfahrer erhalten die Grundqualifikation automatisch, wenn sie ihren Führerschein für Bus bereits vor dem 10.09.2008 oder für LKW bereits vor dem 10.09.2009 erteilt wurde.Die Grundqualifikation kann durch drei Wege nachgewiesen werden und ist verpflichtend.
Im EU- Kartenführerschein wird als Nachweis für den Erwerb der Grundqualifikation die Schlüsselzahl 95 eingetragen. (Übersicht der Schlüsselzahlen)
| Wege zur Grundqualifikation |
Berufsausbildung |
Grundqualifikation |
beschleunigte Grundqualifikation |
| Dauer: |
3-jährige Berufsausbildung in einem Unternehmen |
keine Ausbildung vorgesehen
(Selbststudium) |
140-stündige Ausbildung, davon 10-stündige praktische Ausbildung bei TRAIN THE DRIVER |
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| Prüfungen: |
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer" |
7-stündige (420min.) Prüfung in Theorie und Praxis vor der IHK |
90-minütige Prüfung in Theorie vor der IHK |
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